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Jetzt anzugehen: Lohngleichheitsanalyse
Bevor das neue Jahr richtig in Fahrt kommt, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, die Thematik der Lohngleichheit anzugehen: Seit 1. Juli 2020 sind Arbeitgebende zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet.
Wer?
Betroffen sind Arbeitgebende mit mindestens 100 Arbeitnehmenden (Stichtag: jeweils der 1. Januar). Vom Begriff «Arbeitgebende» erfasst werden sowohl natürliche als auch juristische Personen (beispielsweise AG, GmbH, Stiftung, Verein) sowie Personengesellschaften (beispielsweise Kollektivgesellschaft). Bei der Ermittlung der Anzahl Angestellten sind sämtliche Arbeitnehmende zu berücksichtigten, unabhängig von der Höhe des Arbeitspensums. Lernende sind hingegen nicht einzubeziehen.
Was?
Die Analyse ist nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen. Der Bund stellt den Arbeitgebenden das Analyse-Tool «Logib» kostenlos zur Verfügung (weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann – www.ebg.admin.ch).
Bis wann?
Die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse hat bis spätestens Ende Juni 2021 zu erfolgen.
Und danach?
Die Lohngleichheitsanalyse muss von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Mit der Überprüfung können Arbeitnehmervertretungen, Gleichstellungsorganisationen, Gewerkschaften oder Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz beauftragt werden. Es ist zulässig, dass Gesellschaften mit «eigener», im Handelsregister eingetragener Revisionsstelle diese mandatieren. Diese Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse muss bis spätestens Ende Juni 2022 erfolgt sein.
Und die Arbeitnehmenden?
Die Arbeitnehmenden sind innert eines Jahres, seit die Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle überprüft worden ist, schriftlich über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zu informieren.
Was nun?
Sie haben mit uns den idealen Partner, die Thematik der Lohngleichheit nun anzugehen: Wir verfügen über die Spezialzulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz und die zwingend erforderliche Weiterbildung gemäss Gleichstellungsgesetz.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser Thematik und sind persönlich für Sie da.